Die EU-Führerscheinklassen - was für was?


Obwohl die "neuen" Klassen jetzt schon seit 1999 gelten, hat man sich doch noch nicht so richtig mit den EU-Fahrerlaubnisklassen angefreundet.. (deshalb reden viele auch weiterhin noch vom "alten 3'er Führerschein"..).

Deshalb erstmal eine kurze Übersicht:

Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der EU einheitlich und das deutsche Zahlensystem wurde dafür aufgegeben. Es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem Land zulässig.

Es folgt die "Grobstruktur" mit einigen Merkhilfen:

  • A bedeutet Motorrad; früher Klasse 1
  • B bedeutet Pkw; früher Klasse 3
  • C bedeutet Lkw; früher Klasse 2
  • D bedeutet Bus; früher KOM-Schein
  • E bedeutet Anhänger; Anhängerklassen gab es früher nicht.

Also bisher ist es noch klar: A-E, von klein nach groß.

Außerdem gibt es noch..

  • M (wie Moped) für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45km/h,
  • L (wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 32km/h,
  • S für Quads und Leichtkraftfahrzeuge (die sog. Micro-Cars) bis 50cm3 und 45km/h

sowie

  • T (wie Traktor) für große Zugmaschinen.

Sie vermissen die Mofas? Für Mofas gibt es keinen eigenen Führerschein; hier erwirbt man lediglich eine so genannte Prüfbescheinigung.

OK, soweit ist es noch klar, oder? Zugegeben, das war erst der Anfang.

Immerhin gibt es noch solche komischen Sachen wie C1E:

  • C1 ist nämlich eine Unterklasse von C (für kleinere Lkw), und mit dem E darf noch ein Anhänger dran. So gibt es ebenfalls kleinere Unterklassen für Busse (D1 , D1E) und Krafträ der (A1).

Auf dem Kartenführerschein eines Verkehrsteilnehmers, der sämtliche Führerscheinklassen besitzt, steht summa summarum die folgende komplexe Formel, die spontan an Mathematikunterricht erinnert:

[A] [BE] [C1E] [CE] [DE] [MLT]

Dieser Ausdruck entspricht den früheren Klassen "1, 2 und KOM".

Einen Vergleich zwischen alten und neuen Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch Ihres grauen oder rosa Führerscheins (besonders anzuraten vor Urlaubsfahrten ins Ausland!) finden Sie in der Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.

 

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